Thüringer Anwaltsverband e.V.

im Deutschen Anwaltverein

Aktuell: unsere Stellungnahme zur geplanten Änderung des RVG finden sie hier.

 

 

 

 

 Unsere Stellungnahme zum geplanten Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2012 finden Sie hier.

 

Jugenstrafvollzugsgesetzes

Der Thüringer Anwaltsverband begrüsst den Entwurf zur Schaffung eines Thüringer Jugenstrafvollzugsgesetzes, mit dem die Haft Jugendlicher offensiv zur Resozialisierung genutzt wird. Der Entwurf sieht vor, dass Jugendliche grundsätzlich allein untergebracht werden, stellt Aus- und Fortbildung in den Vordergrund. Auch die Situation inhaftierter Mütter und Väter soll deutlich verbessert werden. Unsere Stellungnahme können Sie als pdf-Datei herunterladen.

Polizeigesetz und Verfassungsschutzgesetz

Der Gesetzesentwurf des Innenministeriums hat zahlreiche Änderungsempfehlungen der freiberuflichen Verbände aufgenommen, ist aber weiterhin nicht geeignet, Zustimmung zu erfahren. Unser Verband hat jüngst bei Anhörung des Innenausschusses im Landtag am 14.9.07 die erheblichen Eingriffe in die Freiheitsrechte des Bürgers und der Freiberufler kritisieren. 

Unter Federführung des Thüringer Anwaltverbandes hatten die freiberuflichen Verbände bereits die Referentenentwürfe des Thüringer Innenministeriums zum Polizeigesetz und zum Verfassungsschutzgesetz als unzureichend und teilweise verfassungswidrig abgelehnt.
Die vorgesehenen Regelungen greifen in unverhältnismäßiger Weise in das Vertrauensverhältnis zum Rechtsanwalt (und anderen Berufsgeheimsnisträgern) ein. Die Regelungen sind kaum verständlich formuliert, der Richtervorbehalt nur unzureichend ausgestattet und ein effektiver Rechtsschutz fehlt.
Zahlreiche Vorgaben des Bundesverfassngsgerichts werden nicht oder nicht zutreffend umgesetzt. Für manche Regelung fehlt die Landeskompetenz, etwa im Bereich der Kennzeichenerfassung.
Die Notwendigkeit derart gravierender Eingriffe ist in Frage zu stellen.

Den Entwurf der Landesregierung finden Sie unter www.parldok.thueringen.de/parldok unter Einhabe der Nr. 2941, den Entwurf der SPD-Fraktion unter Nr. 1809. Unsere Stellungnahmen finden Sie zum Entwurf der Landesregierung und zum SPD-Entwurf jeweils als pdf-Datei.

Gesetz zur Effektivierung des Strafverfahrens

Der Thüringer Anwaltsverband lehnt im Einklang mit dem DAV die auch von Thüringen als Gesetzentwurf eingebrachte Novelle des Strafprozessrechts ab. 
Eine Effektivierung ereicht man nicht durch neue Gesetze, wenn gleichzeitig Staatsanwaltschaften und Polizei sowie Strafgerichte verkleinert werden und deren Mittel gekürzt werden.
Den Rechtsschutz gegen Fahrverbote von einem Monat schafft der Entwurf ab. Schnellverfahren mit Gefängnisstrafen bis 2 Jahre sind inakzeptabel. Die Pflicht, als Zeuge bei der Polizei aussagen zu müssen, verschafft keine Effektivierung, weil stets eine Anordnung der Staatsanwaltschaft vorangehen soll.

Identifizierbarkeit von Polizeikräften im Einsatz erleichtern

Die gesamte Stellungnahme zu diesem Thema finden Sie hier.

Thüringer Hinterlegungsgesetz

Alle weiteren Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Thüringer Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft

Alle weiteren Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.